Frage/Bitte/Anliegen des Amtes: Viele Menschen haben uns Briefe gezeigt, wo geschrieben stand, dass Fiktionsbescheinigungen nicht akzeptiert werden (zum Beispiel beim Wohnungsamt).


Antwortversion 1:

Betreff: Mein Antrag auf Sozialleistungen mit Fiktionsbescheinigung

Sehr geehrte Mitarbeitende des Wohnungsamtes,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ich habe gelesen, dass mein Antrag auf Sozialleistungen abgelehnt wurde, weil ich im Moment nur eine Fiktionsbescheinigung habe.

Ich möchte kurz erklären, warum das so ist:
Ich habe rechtzeitig bei der Ausländerbehörde meinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt.
Leider ist die Behörde sehr überlastet.
Ich bekomme keine Antwort auf meine E-Mails und erreiche niemanden am Telefon.
Darum warte ich jetzt schon seit über 6 Monaten auf meinen neuen Aufenthaltstitel.

Ich kann aber nichts dafür.
Ich habe alles getan, was ich tun konnte.

Nach dem Gesetz (§ 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz) zeigt meine Fiktionsbescheinigung, dass ich weiter legal in Deutschland bin, bis mein neuer Aufenthaltstitel fertig ist.

Wichtig ist auch:
Mit einer Fiktionsbescheinigung darf man Sozialleistungen beantragen.
Zum Beispiel Bürgergeld.
Der Antrag muss nur zusammen mit der Fiktionsbescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden.

Wenn jemand mit Fiktionsbescheinigung keine Sozialleistungen bekommt, ist das nicht erlaubt.
Das hat auch das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (VGH BW) am 26.10.2022 entschieden.
Das Gericht hat gesagt:
Menschen mit Fiktionsbescheinigung dürfen nicht von Sozialleistungen ausgeschlossen werden.

Darum bitte ich Sie:
Bitte prüfen Sie meinen Antrag noch einmal und bewilligen Sie die Leistungen, auf die ich Anspruch habe.

Sobald ich meinen neuen Aufenthaltstitel bekomme, bringe oder schicke ich Ihnen den sofort.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
XXX


Antwortversion 2:
Betreff: Mein Antrag mit Fiktionsbescheinigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Antrag wurde abgelehnt, weil ich „nur“ eine Fiktionsbescheinigung habe.
Ja, das stimmt – aber das liegt nicht an mir.
Ich war brav und habe meinen Antrag rechtzeitig gestellt.
Nur die Ausländerbehörde hat anscheinend gerade ihr eigenes Tempo.
Ich nenne es: „Behördliche Zeitreise – bitte warten Sie auf unbestimmte Dauer.“

Seit über 6 Monaten warte ich auf meinen neuen Aufenthaltstitel.
Telefonisch? Keine Chance.
E-Mails? Verschwinden im digitalen Nebel.

Trotzdem bin ich legal hier.
Das steht sogar im Gesetz (§ 81 Absatz 4 AufenthG).
Und laut dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (26.10.2022) ist es nicht erlaubt, Menschen mit Fiktionsbescheinigung Sozialleistungen zu verweigern.

Kurz gesagt:
Ich bin hier, ich darf hier sein,
und ich darf auch Bürgergeld beantragen –
selbst mit meinem schicken grünen Papierzettel.

Darum bitte ich Sie freundlich:
Bitte prüfen Sie meinen Antrag noch einmal.
Ich verspreche, meinen neuen Aufenthaltstitel sofort zu schicken,
sobald die Ausländerbehörde ihn aus ihrem Dornröschenschlaf holt.

Mit freundlichen Grüßen (und einem kleinen Schmunzeln)





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