Amt: Bitte sehen Sie wegen des hohen Arbeitsaufkommens von weiteren Rückfragen ab.
Mensch: Bitte stellen Sie im Moment keine weiteren Fragen, weil wir sehr viel zu tun haben.


Amt: Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Mensch: Wir müssen prüfen, ob Sie Geld oder Unterstützung bekommen können – und ob Sie früher schon Anspruch darauf hatten.


Amt: Sofern kein triftiger Grund für eine Beendigung Ihrer Arbeitsverträge erkennbar ist, habe ich zu prüfen in wie weit Sie sich sozialwidrig im Sinne des §34 SGB II verhalten haben. Sollte eine sozialwidrige Beendigung Ihrer Arbeitsstellen vorliegen, kann dies zur Folge, dass an Sie zum Ersatz des deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet werden.
Mensch: Ich muss prüfen, ob Sie Ihre Arbeitsverträge ohne einen guten Grund beendet haben.
Wenn es keinen wichtigen Grund dafür gab, kann das heißen, dass Sie sich sozialwidrig verhalten haben (nach § 34 SGB II). Wenn das so ist, kann es sein, dass Sie Geld oder Leistungen, die Sie vom Jobcenter bekommen haben, zurückzahlen müssen.


Amt: Sie haben Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie besteht.
Mensch: Sie haben Geld zum Leben (Leistungen nach dem SGB II) beantragt.
Damit wir prüfen können, ob Sie das Geld bekommen können und wie viel Ihnen zusteht, brauchen wir alle Unterlagen vollständig. Ohne die fehlenden Unterlagen können wir nicht entscheiden, ob Sie Anspruch auf die Leistungen haben.


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